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Ablauf einer Organspende - vereinfachte Darstellung

​​​​​​Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung

1. Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung

Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten oder der Patientin zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kann der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. So kann eine massive Hirnschädigung, z.B. durch eine schwere Kopfverletzung oder Hirnblutung, zum Tod des Menschen führen.

Todesfeststellung (irreversibler Hirnfunktionsausfall)

2. Todesfeststellung (irreversibler Hirnfunktionsausfall)

Die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende. Die Feststellung erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durch zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander. Beide dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes oder einer beteiligten Ärztin unterstehen.

Meldung des Spenders an die DSO

3. Meldung des möglichen Spenders an die DSO

Die Mitarbeitenden der Krankenhäuser mit Intensivstation nehmen zu allen Fragen der Organspende Kontakt mit der zuständigen DSO-Region auf. Die DSO ist für die Krankenhäuser bundesweit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.

Angehörigengespräch

4. Angehörigengespräch

Eine Organspende ist in Deutschland nur mit einer Einwilligung möglich. Hat der Verstorbene oder die Verstorbene zu Lebzeiten keine eigene Entscheidung getroffen und z.B. in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder im Organspende-Register dokumentiert, so werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten.

Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen

5. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen

Um die Organempfänger bzw. -empfängerinnen zu schützen, veranlasst die DSO alle notwendigen Untersuchungen und prüft mögliche Übertragungsrisiken. Zudem leitet sie die Erhebung der medizinischen Daten ein, die für die Vermittlung und Transplantation der Organe wichtig sind.

Übertragung von Daten zur Organvermittlung an Eurotransplant

6. Übertragung von Daten zur Organvermittlung an Eurotransplant

Die Koordinatoren und Koordinatorinnen der DSO senden die Laborwerte mit weiteren Angaben zum Spender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Ein spezielles Computerprogramm gleicht dort die Daten der Spenderorgane mit denen der Wartelistenpatienten ab und ermittelt die Empfänger. Die Vergabe richtet sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien, im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht.

Organentnahme

7. Organentnahme

Für die Entnahme der jeweiligen Organe organisiert die DSO bei Bedarf Entnahmeteams. Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Die Ärzte verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die Angehörigen können sich auch nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden.

Transport der Organe

8. Transport der Organe

Der Transport von Spenderorganen muss schnell, äußerst sorgfältig und medizinisch einwandfrei geschehen. Die Funktion des Transplantates und damit das Überleben des Organempfängers oder der -empfängerin hängen unmittelbar davon ab.

Transplantation

9. Transplantation

Die Empfänger sind bereits auf die Operation vorbereitet, wenn die Organe im Transplantationszentrum ankommen. Mit der Übergabe der Spenderorgane endet die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.