Rechtlicher Rahmen
Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Das Transplantationsgesetz verpflichtet die Bundesländer, Regelungen (Gesetz oder Verordnung) auf Landesebene zu erlassen. Die Bundesärztekammer erstellt Richtlinien zu einzelnen Bereichen der Transplantationsmedizin, die sich am Stand der medizinischen Wissenschaft orientieren.
TPG
Landesausführungsgesetze Richtlinien