DSO-Pressemitteilungen

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Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) begrüßt den heute auf der Bundespressekonferenz vorgestellten Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Förderung der Organspende in Deutschland und ein Signal der Hoffnung für die Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten zur Organtransplantation. 

„Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland steht der Organspende positiv gegenüber. Entscheidend ist, diese grundsätzliche Bereitschaft häufiger in eine bewusste und dokumentierte Entscheidung zu überführen. Die Widerspruchsregelung wird dazu beitragen, diese breite Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung künftig besser abzubilden. Gleichzeitig schafft die Regelung Klarheit und entlastet Angehörige, die im Ernstfall nicht stellvertretend entscheiden müssen“, erklärt Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Einführung der Widerspruchsregelung von einer gezielten Aufklärung der Bevölkerung begleitet wird. Zusammen fördert dies die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und betont die selbstbestimmte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger, indem der dokumentierte Patientenwille in den Mittelpunkt rückt. 

Menschen, die ihre Organe nicht spenden möchten, können einfach und sicher einer Organspende widersprechen. Wer sich hingegen nicht erklären möchte, muss keine aktive Entscheidung treffen. Nach dem Gesetzentwurf wird in diesem Fall grundsätzlich von einer Spendebereitschaft ausgegangen. 

Mit dem Organspende-Register steht bereits ein verlässlicher Rahmen für die Dokumentation des eigenen Willens zur Verfügung. Dort kann sowohl die Zustimmung als auch der Widerspruch zur Organspende einfach, sicher und ohne Begründung festgehalten werden. So ist sichergestellt, dass ein Widerspruch im Ernstfall bekannt ist und der eigene Wille berücksichtigt wird. 

„Für über 8.000 schwerkranke Menschen auf den Wartelisten geht es um die Chance auf ein besseres und längeres Weiterleben. Sich angesichts dieser Situation einmal mit der eigenen Haltung zur Organspende auseinanderzusetzen, ist aus unserer Sicht eine zumutbare Verantwortung, der wir uns als Gesellschaft stellen sollten, zumal ein Widerspruch einfach und ohne Begründung dokumentiert werden kann“, erklärt Rahmel.

Zugleich betont die DSO, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung kein kurzfristiger Hebel für sprunghaft steigende Organspendezahlen ist. Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Veränderungen Zeit brauchen und sich über Jahre entwickeln. „Die Widerspruchsregelung ist ein wichtiges Fundament, um langfristig mehr Organspenden zu ermöglichen und damit mehr Menschen auf den Wartelisten helfen zu können. Gleichzeitig brauchen wir gute Strukturen in den Kliniken und eine Kultur, in der die persönliche Entscheidung zur Organspende selbstverständlich thematisiert und dokumentiert wird“, so Rahmel.

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Content Type: Pressemitteilung