Ausgewählte Neuerungen in den Verfahrensanweisungen
Beispielsweise können mittlerweile maschinengestützte Konservierungsverfahren (Maschinenperfusion) zum Einsatz kommen, wenn sie zugelassen sind und ihre Verwendung in den organbezogenen Richtlinien der BÄK erwähnt wird. Entsprechend konservierte Organe dürfen während des Transportes längeren Transport- und Ischämiezeiten ausgesetzt sein.
Wichtige Neuheiten im Leitfaden für die Organspende
Bei der Aktualisierung des Leitfadens wurden nicht nur die Inhalte und zugehörigen Formulare an die überarbeiteten Verfahrensanweisungen und die geänderten Richtlinien und Gesetze angepasst. Auch das Format ist neu. Ab sofort wird der Leitfaden nur noch in digitaler Form veröffentlicht. Dadurch ist es möglich, flexibel und umfassend auf Veränderungen zu reagieren, die für den Organspendeprozess relevant sind. Gleichzeitig erlaubt die Digitalisierung, dass weiterführende Informationen, wie beispielsweise Bilder, Videos oder Fachtexte nach Bedarf per Link ergänzt werden können.
Zudem zeigt die neue interaktive Ablaufgrafik zur postmortalen Organspende in jedem Prozess-Schritt die beteiligten Partner im Überblick. Ergänzende Verlinkungen führen direkt in die jeweils relevanten Kapitel des Leitfadens.
Dem Leitfaden wurde u.a. ein ganz neues Kapitel zur Spenderidentifizierung hinzugefügt. Damit wird der außerordentlichen Bedeutung der Spendererkennung als entscheidendem Schritt im gesamten Organspendeprozess Rechnung getragen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Spendereignung, die gerade durch die SARS-CoV-2-Pandemie größere Aufmerksamkeit erhielt. Im Kapitel Entscheidungsbegleitung im Angehörigengespräch wurde das neue Kommunikationsmodell WEITER integriert.
Eingang in den neuen Leitfaden fand weiterhin Artikel 15d Nr. 4 des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der sich auf die bundesweite Einführung eines neurologisch-neurochirurgischen Konsiliardienstes ab März 2022 bezieht.
Weiterführende Links und Downloads
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