Das Transplantationsgesetz (TPG) verpflichtet die Bundesärztekammer, Richtlinien zu einzelnen Bereichen der Transplantationsmedizin zu erstellen, die sich am Stand der medizinischen Wissenschaft orientieren.
Die Richtlinien werden von der ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer erarbeitet. Neben medizinischen Experten gehören ihr Juristen, Ethiker, Patienten und Angehörige von Organspendern an.
Das TPG sieht folgende Richtlinien vor:
• zur Feststellung des Irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
• zur Aufnahme in die Warteliste
• zur Spendererkennung
• zur Organvermittlung
• zu erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Organempfängers (Untersuchung des Spenders und der entnommenen Organe sowie Konservierung, Aufbereitung, Aufbewahrung und Beförderung der Organe)
• zu Maßnahmen der Qualitätssicherung
Weitere Informationen auf dieser Website:
Pressemitteilung: "Mediziner appellieren: Zu Lebzeiten über Organspende entscheiden - Neue Richtlinie der Bundesärztekammer rückt frühzeitige Beachtung des Patientenwillens in den Mittelpunkt"
Videos zur neuen Richtlinie Spendererkennung der Bundesärztekammer
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Richtlinien zur Transplantationsmedizin
Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
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