Fachinformationen
Kompakte Informationen zu den relevanten Fragestellungen bei der Einleitung und Durchführung einer Organspende speziell für das ärztliche und pflegerische Personal auf den Intensivstationen
Allgemeine Informationen
Die DSO bietet allgemeine Informationen zu verschiedenen Aspekten der Organspende an.
Statistiken & Berichte
Die DSO bietet detaillierte statistische Informationen zu allen Bereichen der Organspende und Transplantation.
News & Veranstaltungen
Hier finden Sie Pressemitteilungen zu aktuellen Themen und Hinweise auf bundesweite und regionale Veranstaltungen.
Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortaleOrganspende. Sie organisiert alle Schritte des Organspendeablaufs von der Mitteilung eines möglichen Spenders im Krankenhaus bis zur Übergabe der Organe an die Transplantationszentren.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland.
Mehr über Aufgaben und Ziele
Mehr erfahren
Die DSO hat sieben Regionen in Deutschland gebildet. Der Sitz der Hauptverwaltung und des Vorstandes ist Frankfurt am Main. Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium der DSO. Er bestellt den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit.
Die DSO im Überblick
Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium der DSO. Er bestellt den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit.
Stiftungsrat
Der Vorstand zeichnet für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stiftung verantwortlich.
Vorstand
Die Arbeit der DSO wird durch einen verpflichtenden Bundesfachbeirat unterstützt. Er berät die DSO in fachmedizinischen und wissenschaftlichen Fragen.
Bundesfachbeirat
Jede Region hat einen Fachbeirat. Er besteht aus Vertretungen der regionalenTransplantationszentren, derLandesärztekammern, dergesetzlichen Krankenversichererund der Krankenhäuser.
Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Das Transplantationsgesetz verpflichtet die Bundesländer, Regelungen (Gesetz oder Verordnung) auf Landesebene zu erlassen. Die Bundesärztekammer erstellt Richtlinien zu einzelnen Bereichen der Transplantationsmedizin, die sich am Stand der medizinischen Wissenschaft orientieren.
TPG Landesausführungsgesetze Richtlinien
Die Finanzierung der Aufgaben der DSO erfolgt durch ein Budget, das jährlich, prospektiv mit den Auftraggebern der DSO (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Bundesärztekammer) und im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verhandelt wird.
Mehr über die Finanzierung der DSO
Zur Förderung und Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin beteiligt sich die DSO auf nationaler sowie auf internationaler Ebene regelmäßig an Projekten und Erfahrungsaustauschen.
Mehr Informationen
Der medizinische Fachkongress richtet sich vor allem an ärztliche und pflegende Mitarbeitende von Intensivstationen, Transplantationsbeauftragte, Transplantationsmedizinerinnen und -mediziner und alle, die nach dem Transplantationsgesetz die Verantwortung für die Gemeinschaftsaufgabe Organspende tragen. Der DSO-Jahreskongresses bietet praxisorientierte Vorträge, Wissensaustausch und Diskussionen rund um die Themen Organspende und Transplantation.
Zum DSO-Jahreskongress
Die DSO verwendet Spenden, um die öffentliche Gesundheitspflege im Bereich der Organspende sowie der Organtransplantation weiter zu fördern.
Mehr Informationen über Spendemöglichkeiten
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