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Finanzierung der Aufgaben der DSO

​​​Das Gesamtbudget der DSO für das Jahr 2023 besteht aus den folgenden Komponenten:

• Organisationspauschale (Finanzierung der DSO sowie der Landesgliederungen)
• Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser (Finanzierung der Organentnahme)
• Flugpauschale (Finanzierung der Kosten für den Organtransport per Flugzeug)
• Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten
• Betrieb der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin und des Transplantationsregisters

Das aktuelle Budget berücksichtigt das Zweite Gesetz zur Änderung des TPG und gilt entsprechend seinem Inkrafttreten für Leistungen ab dem 01.04.2019. Mit dem neuen Gesetz wurden Anpassungen in der Vergütung der Entnahmekrankenhäuser und der Transplantationsbeauftragten notwendig. Die Änderungen betreffen zwei Budgetkomponenten:

• Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser (Finanzierung der Organentnahme)
• Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten.

​Für die Berechnung der Pauschalen werden für 2023 insgesamt 2.775 transplantierte Organe unterstellt.

Einzelpauschalen
Die Organisationspauschale für die Bereitstellung eines postmortal gespendeten Organs zur Transplantation beträgt 15.595,00 Euro je transplantiertes Organ.

Pauschale Aufwandserstattung Entnahmekrankenhäuser
Sie wird durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kalkuliert. Für das Jahr 2023 beträgt diese Pauschale 7.943,00 Euro je transplantiertes Organ.

Flugpauschale
Die Erstattung der Flugtransportkosten für extrarenale Organe erfolgt mit einer Pauschale von 13.650,00 Euro je transplantiertes Organ, für das ein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde.

Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten
Für das Jahr 2023 wird zur Finanzierung ein Gesamtbetrag in Höhe von 41 Mio. Euro bereitgestellt. Hieraus ergibt sich eine Pauschale in Höhe von 15.132,00 Euro je transplantiertes Organ.

Im Zweiten TPG-Änderungsgesetz ist geregelt, dass den Entnahmekrankenhäusern die Kosten erstattet werden sollen, die durch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten entstanden sind. 

Die Verteilung der Finanzmittel auf die Entnahmekrankenhäuser wird in einer separaten Vereinbarung geregelt. In dieser Vereinbarung werden auch die Berichtspflichten der Transplantationsbeauftragten festgeschrieben.

Finanzierungspauschale für den Betrieb der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin und des Transplantationsregisters
Zur Führung der laufenden Geschäfte der Überwachungskommission, der Prüfungskommission sowie der gemeinsam betriebenen Vertrauensstelle haben GKV-Spitzenverband, DKG und BÄK die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin eingerichtet. Die Finanzierungspauschale beträgt im Jahr 2023 489,00 Euro je transplantiertes Organ.

Mit dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen Transplantationsregistergesetz (TxRegG) wurden der GKV-Spitzenverband, die DKG und die BÄK mit dem Aufbau eines Transplantationsregisters beauftragt. Mit dem Betrieb der Transplantationsstelle und der Vertrauensstelle werden zwei von den TPG-Auftraggebern unabhängige Institutionen beauftragt. Die Finanzierung des Transplantationsregisters wird über die DSO-Pauschale abgewickelt. Dadurch erfolgt die Finanzierung quasi als Transplantationsleistung und bezieht auch die privat Versicherten ein. Die Finanzierungspauschale für das Transplantationsregister beträgt im Jahr 2023 138,00 Euro je transplantiertes Organ.

Weitere Informationen zum Budget der DSO finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.​

DownloadDSO-Budget 2023​​