Das Gesamtbudget der DSO für das Jahr 2024 besteht aus den folgenden Komponenten:
- Organisationspauschale (Finanzierung der DSO sowie der Regionalgliederungen)
- Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser (Finanzierung der Organentnahme)
- Flugpauschale (Finanzierung der Kosten für den Organtransport per Flugzeug)
- Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten
- Betrieb der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin
- Transplantationsregister
- Neurochirurgischer und neurologischer konsilarärztlicher Rufbereitschaftsdienst
Für die Berechnung der Pauschalen werden für 2024 insgesamt 3.040 transplantierte Organe unterstellt.
Einzelpauschalen
Die Organisationspauschale für die Bereitstellung eines postmortal gespendeten Organs zur Transplantation beträgt 15.623 Euro je transplantiertes Organ.
Pauschale Aufwandserstattung Entnahmekrankenhäuser
Sie wird durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kalkuliert. Für das Jahr 2024 beträgt diese Pauschale 8.223 Euro je transplantiertes Organ.
Flugpauschale
Die Erstattung der Flugtransportkosten für extrarenale Organe erfolgt mit einer Pauschale von 13.482 Euro je transplantiertes Organ, für das im Jahr 2024 ein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde.
Finanzierungspauschale für die Transplantationsbeauftragten
Für das Jahr 2024 wird zur Finanzierung ein Gesamtbetrag in Höhe von 42 Mio. Euro bereitgestellt. Hieraus ergibt sich eine Pauschale in Höhe von 12.378 Euro je transplantiertes Organ.
Im Zweiten TPG-Änderungsgesetz ist geregelt, dass den Entnahmekrankenhäusern die Kosten erstattet werden sollen, die durch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten entstanden sind. Die Verteilung der Finanzmittel auf die Entnahmekrankenhäuser wird in einer separaten Vereinbarung geregelt. In dieser Vereinbarung werden auch die Berichtspflichten der Transplantationsbeauftragten festgeschrieben.
Finanzierungspauschale für den Betrieb der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin
Zur Führung der laufenden Geschäfte der Überwachungskommission, der Prüfungskommission sowie der gemeinsam betriebenen Vertrauensstelle haben GKV-Spitzenverband, DKG und BÄK die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin eingerichtet. Im Jahr 2024 beträgt die Finanzierungspauschale 423 Euro je transplantiertes Organ.
Transplantationsregister
Mit dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen Transplantationsregistergesetz (TxRegG) wurden der GKV-Spitzenverband, die DKG und die BÄK mit dem Aufbau eines Transplantationsregisters beauftragt. Mit dem Betrieb der Transplantationsstelle und der Vertrauensstelle werden zwei von den TPG-Auftraggebern unabhängige Institutionen beauftragt. Die Finanzierung des Transplantationsregisters wird über die DSO-Pauschale abgewickelt. Dadurch erfolgt die Finanzierung quasi als Transplantationsleistung und bezieht auch die privat Versicherten ein. Im Jahr 2024 beträgt die Finanzierungspauschale für das Transplantationsregister 356 Euro je transplantiertes Organ.
Finanzierung des neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes (NeuroKoRD)
Zur Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser bei der Feststellung des Hirntodes organisiert die DSO einen neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst. Für das Budget 2024 wird zur Finanzierung des NeuroKoRD ein Gesamtbetrag von 900.000 Euro bereitgestellt. Die Finanzierungspauschale 2024 beträgt 296 Euro je transplantiertes Organ.
Weitere Informationen zum Budget der DSO finden Sie auf der
Website des GKV-Spitzenverbandes
Download:
DSO-Budget 2024
Schaubild zur Finanzierung