Der Ausweis ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in welchem die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eingetragen werden kann. Ebenso ist es möglich, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen. Selbst Änderungen sind jederzeit machbar, indem der Eintrag angepasst oder ein neuer Ausweis ausgefüllt wird.
Zusätzlich ist es sinnvoll, die Angehörigen über die Entscheidung zu informieren. Denn liegt keine schriftliche Willensbekundung zur Organspende vor, werden diese dazu befragt. Der Organspendeausweis steht mittlerweile seit rund 50 Jahren* für die selbstbestimmte, zu Lebzeiten getroffene Entscheidung, die auch die Angehörigen im Fall der Fälle sehr entlastet.
Gesetzliche Grundlage ist die
Entscheidungslösung, die seit 1. November 2012 in Deutschland gilt. Danach soll jede Bürgerin und jeder Bürger die eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende auf der Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Dazu stellen die Krankenkassen ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zur Verfügung.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann seit 2024 auch im bundesweiten
Organspende-Register digital hinterlegt werden. Ein besonderer Vorteil des Registers ist es, dass die so dokumentierte Entscheidung sicher abrufbar ist und somit diesem Willen dann verlässlich entsprochen werden kann.
Es ist aber weiterhin ebenso möglich, den eigenen Willen in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung zu dokumentieren. Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Zudem ist es sinnvoll, die Familie über die getroffene Entscheidung zu informieren.
*Laut Meldungen in der Märkischen Oderzeitung und im Hamburger Abendblatt wurden am 3. November 1971 die ersten deutschen Organspendeausweise ausgegeben.