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Patienten­verfügung und Organspende

​​​​​​Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollen. Wer für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit seinen Willen im Voraus festlegen möchte, kann dies in einer Patientenverfügung dokumentieren.​​​

Informationen zu Patientenverfügungen erhalten Sie beispielsweise beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz oder bei der Bundesärztekammer. Die DSO empfiehlt, dass in einer Patientenverfügung auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende geregelt werden sollte. Die medizinische Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist in Deutschland der eindeutig nachgewiesene Tod durch Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfall nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Bestimmung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und eine eventuelle nachfolgende Organentnahme ist also ​nur möglich, wenn intensivmedizinische Maßnahmen durchgeführt werden. Wer seine Organe nach dem Tod spenden möchte, um anderen Patienten zu helfen, sollte in seiner Patientenverfügung gerade zu diesem Punkt eindeutige Angaben machen. Um in einer Patientenverfügung der Organspende den Vorrang vor dem Abbruch von intensivmedizinischen Maßnahmen einzuräumen, wird in einem Arbeitspapier der Bundesärztekammer beispielsweise die folgende Formulierung vorgeschlagen:

„Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.“

Links

Informationen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu Patientenverfügungen​
Publikationen der Bundesärztekammer zum Thema Patientenverfügung
Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)​