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Entnahmekrankenhäuser nach § 9a TPG

​​​Als Entnahmekrankenhäuser sind Krankenhäuser definiert, die nach ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organentnahmen zu ermöglichen. Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht der Länder. Die zuständige Landesbehörde benennt die Entnahmekrankenhäuser gegenüber der Koordinierungsstelle, der DSO. In Deutschland gibt es rund 1.200 Entnahmekrankenhäuser.

Durch das Transplantationsgesetz sind Entnahmekrankenhäuser zur Zusammenarbeit mit der  Koordinierungsstelle und den Transplantationszentren verpflichtet.

Ihre Aufgaben sind

  • den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms von Patienten, die nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen, festzustellen und dies der DSO unverzüglich mitzuteilen
  • sicherzustellen, dass die Entnahme in einem Operationssaal durchgeführt wird, der dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik entspricht, um die Qualität und Sicherheit der entnommenen Organe zu gewährleisten
  • sicherzustellen, dass das von ihnen eingesetzte medizinische Personal für seine Aufgaben qualifiziert ist.

Links

Liste und Berichte der Entnahmekrankenhäuser

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