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Aufwandserstattung für die postmortale Organspende

​​​​​Mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO), das am 1. April 2019 in Kraft getreten ist, werden die Entnahmekrankenhäuser künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Beträge:

1. Grundpauschale IHA-Diagnostik

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Entnahmekrankenhäuser für ihre Leistungen bei der Feststellung des irrversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) einen Vergütungsanspruch gegenüber der DSO haben:

  • Kein Vorliegen von Anzeichen, dass der mögliche Organspender zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat.
  • Zum Zeitpunkt der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls kein Vorliegen medizinischer Kontraindikation, die einer Organspende entgegenstehen.
  • Zeitnahe Benachrichtigung der DSO.

Die Vergütung für die IHA-Diagnostik erfolgt im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende bei vollständig durchgeführter Diagnostik, auch wenn diese nicht zu dem Ergebnis der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls geführt hat.

Abhängig von der Inanspruchnahme von Konsil-Ärzten kann das Krankenhaus folgende Beiträge abrechnen:

  • Durchführung ohne Beteiligung von Konsil-Ärzten: 1.200 EUR
  • Gemeinsame Durchführung durch Ärzte im Dienst und Konsil-Ärzten: 700 EUR

Bei Durchführung der IHA-Diagnostik ausschließlich durch Konsil-Ärzte besteht kein Anspruch auf Abrechnung der Grundpauschale.

2. Intensivpauschale (nach festgestelltem IHA)

  • Abbruch wegen Ablehnung: 637 EUR 
  • Nach erfolgter Zustimmung: 1.878 EUR  

3. Entnahmepauschale

  • Einorganentnahme: 3.304 EUR
  • Mehrorganentnahme: 4.764 EUR
  • ​Abbruch im OP: 3.404 EUR

4. Ausgleichszuschlag

Zusätzlich zu den Pauschalen ist ein Ausgleichszuschlag in doppelter Höhe der Summe der abgerechneten Pauschalen abzurechnen. Zur Ermittlung des Ausgleichszuschlags wird die Summe der abgerechneten Einzelpauschalen (1. bis 3.) mit dem Faktor 2 multipliziert.

Meldebogen zur Abrechnung der Pauschalen 

Der Meldebogen dient zur Ermittlung der Aufwandserstattung durch die DSO und als Grundlage zur Rechnungsstellung durch das Krankenhaus.

Bitte senden Sie alle Rechnungen an folgende Adresse:
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Kosten- und Leistungsrechnung
Deutschherrnufer 52
60594 Frankfurt

Downloads:

Meldebogen zur Abrechnung der Pauschalen (ab Januar 2024) 

Meldebogen zur Abrechnung der Pauschalen (ab Januar 2023)

Meldebogen zur Abrechnung der Pauschalen (ab Januar 2022)

Meldebogen zur Abrechnung der Pauschalen (ab Januar 2021)

Meldebogen zur Abrechnung der Pauschalen (ab Januar 2020)

​​Bei Fragen zu den neuen Pauschalen stehen Thomas La Rocca und Hans-Jörg Schoeppe gerne zur Verfügung.

Ein detailliertes Schaubild mit den jeweiligen Pauschalen und der abschließenden Berechnung der Aufwandserstattung (Stand 1.1.2024) können Sie hier​ herunterladen.