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Kapitel 01: Unterstützungsangebote der Koordinierungsstelle DSO

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Kapitel 1

Unterstützungsangebote der Koordinierungsstelle DSO​

KOMPAKT ZUSAMMENGEFASST​​

Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende stellt die DSO eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Telefon- und Koordinationsdienst mit konsiliarischer Beratung
  • Allgemeine Beratung bei Patienten mit persistierender Hirnstammareflexie (s. 02. Spenderidentifizierung)​
  • Klärung der medizinischen (s. 02. Spenderidentifizierung) und juristischen (s. 03. Rechtsgrundlagen) Voraussetzungen einer Organspende
  • Vermittlung neurochirurgischer und neurologischer Konsiliarärzte für die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (s. 04. Todesfeststellung)
  • Unterstützung beim Angehörigengespräch und bei der Angehörigenbetreuung (s. 06. Entscheidungsbegleitung)
  • Beratung und Unterstützung bei organprotektiven Intensivmaßnahmen nach festgestelltem Tod (s. 07. Intensivmaßnahmen)
  • Beauftragung einer umfassenden Labordiagnostik einschließlich toxikologischer und virologischer Untersuchungen (s. 08. Spendercharakterisierung)
  • Kommunikation und Datenübermittlung an die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) 
  • Organisation der Entnahme und Konservierung von Organen (s. 09. Organentnahme)
  • Organisation aller erforderlichen Transporte im Rahmen der Organspende
  • Information des Krankenhauspersonals und auf Wunsch auch der Angehörigen über die Ergebnisse erfolgter Transplantationen der entnommenen Organe unter Wahrung der Anonymität von Spender und Empfänger
  • 24-h-Erreichbarkeit zur Meldung und Aufarbeitung von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Reaktionen (SAE/SAR) (s. 10. Qualitätssicherung​)
  • Krankenhausbetreuung und -beratung
  • Beratung der Transplantationsbeauftragten zur Analyse und Optimierung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess
  • Organisation von regionalen Fortbildungen
  • Bereitstellung von Informationsmaterial zur Organspende

DSO-VerfahrensanweisungenE-Learning Portal Grundlagen der Organspende und virtueller Spender

I​nhalte

1.1 Die Rolle der DSO

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland.

Für eine bestmögliche Unterstützung bei einer Organspende hat die DSO sieben Regionen gebildet. Das Fachpersonal der DSO-Regionen unterstützt die Mitarbeiter in den Krankenhäusern vor Ort. Rund um die Uhr stehen Bereitschaftsdienste für die Koordinierung von Organspenden zur Verfügung.

1.2  Unterstützungsangebote der DSO

Die DSO begleitet als bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende alle Abläufe in der Akutsituation Organspende. Hierbei werden die Krankenhäuser im Interesse einer bestmöglichen Effizienz und Qualität durch die Mitarbeitenden der DSO unterstützt. Neben der Unterstützung im Organspendeprozess sind die Mitarbeitenden der DSO auch Ansprechpartner in der Krankenhausbetreuung und -beratung.

Regionen und Organisationsstandorte der DSO in Deutschland

1.2.1 Allgemeine Unterstützungsangebote

Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende stellt die DSO rund um die Uhr eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Telefon- und Koordinationsdienst mit konsiliarischer Beratung
  • Allgemeine Beratung bei Patienten mit persistierender Hirnstammareflexie (s. 02. Spenderidentifizierung)
  • Klärung der medizinischen (s. 02. Spenderidentifizierung) und juristischen (s. 03. Rechtsgrundlagen) Voraussetzungen einer Organspende
  • Vermittlung neurochirurgischer und neurologischer Konsiliarärzte für die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (s. 04. Todesfeststellung)
  • Unterstützung beim Angehörigengespräch und bei der Angehörigenbetreuung (s. 06. Entscheidungsbegleitung)
  • Beratung und Unterstützung bei organprotektiven Intensivmaßnahmen nach festgestelltem Tod (s. 07. Intensivmaßnahmen)
  • Beauftragung einer umfassenden Labordiagnostik einschließlich toxikologischer und virologischer Untersuchungen (s. 08. Spendercharakterisierung)
  • Kommunikation und Datenübermittlung an die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET)
  • Organisation der Entnahme und Konservierung von Organen (s. 09. Organentnahme)
  • Organisation aller erforderlichen Transporte im Rahmen der Organspende
  • Information des Krankenhauspersonals und auf Wunsch auch der Angehörigen über die Ergebnisse erfolgter Transplantationen der entnommenen Organe unter Wahrung der Anonymität von Spender und Empfänger
  • 24-h-Erreichbarkeit zur Meldung und Aufarbeitung von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Reaktionen (SAE/SAR)​ (s. 10. Qualitätssicherung​)
  • Beratung der Transplantationsbeauftragten zur Analyse und Optimierung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess
  • Informationsveranstaltungen, Vorträge und Gespräche in den Krankenhäusern
  • Erarbeitung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess
  • Organisation von regionalen Fortbildungen, u.a. durch die Bereitstellung des E-Learning-Portals Grundlagen der Organspende und virtueller Spender
  • Bereitstellung von Informationsmaterial zur Organspende

​Geplante Abläufe und feste Zuständigkeiten in der Klinik sorgen für die notwendige Handlungssicherheit. Die DSO hat eine Vorlage für eine Standard Operation Procedure (SOP) zur Gewährleistung eines qualitätsgesicherten Ablaufs einer Organspende entwickelt. Diese SOP wird an die klinikinterne Struktur angepasst und als Instrument für das Qualitätsmanagement des Hauses genutzt.

E-Learning Portal Grundlagen der Organspende und virtueller Spender

1.2.2 Technische Unterstützung

DSO.isys web 

DSO.isys web

DSO-TransplantCheck 

DSO-TransplantCheck 

Die Erkennung und Meldung aller potenziellen Organspender ist die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patienten mit chronischem oder akutem Organversagen.

Wichtig für die präzise Einschätzung der Versorgungsmöglichkeiten durch die Transplantationsmedizin, ist die Analyse der Indikation bzw. Kontraindikation zur Organspende bei allen Todesfällen auf Intensivstationen nach primärer oder sekundärer Hirnschädigung. 

Laut § 9a Abs. 2 Nr. 7 Transplantationsgesetz (TPG) sind die Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung sowie die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung oder für eine nicht erfolgte Meldung nach § 9a Abs. 2 Nr. 1 TPG  oder andere der Organentnahme entgegenstehende Gründe erfasst und die Daten der Koordinierungsstelle nach § 11 TPG mindestens einmal jährlich anonymisiert übermittelt werden. 

DSO-TransplantCheck unterstützt die Entnahmekrankenhäuser bei dieser Aufgabe. Das Programm filtert aus den Patientendaten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)​ die Verstorbenen heraus, bei denen eine möglicherweise zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall führende schwere Erkrankung des Gehirns verschlüsselt wurde. Das Programm ermöglicht eine Selektion der Verstorbenen, die bereits eindeutig "ohne Beatmungsstunden" oder "mit absoluten Kontraindikationen" kategorisiert wurden und die an die DSO gemeldet wurden. Die verbleibenden Sterbefälle werden dann anhand des Formulars "Einzelfallanalyse - Verstorbene mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung" (s. Materialien)​ analysiert und direkt im Programm dokumentiert.
Anschließend können die dokumentierten Fälle per Knopfdruck exportiert und über das Krankenhaus-Portal DSO.isys web​ an die DSO übermittelt werden.

Exemplarisches Beispiel einer retrospektiven Todesfallanalyse mit DSO-TransplantCheck

1.3 Identifizierung eines potenziellen Organspenders – Organspendebezogene Kontakte zur DSO

Die Unterstützungsarbeit der DSO dient der Klärung der Voraussetzungen für eine Organspende (Feststellung des Todes, Entscheidung zur Organspende) und dem Ausschluss einer medizinischen Kontraindikation.

Erscheint in einem ersten Beratungsgespräch eine Organspende möglich, erläutert der DSO-Koordinator das Unterstützungsangebot der DSO im weiteren Verlauf der Organspende (s. 02. Spenderidentifizierung).

Aus dem Praxisleitfaden Organspende der DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) - Umsetzung der BÄK-Richtlinie "Spendererkennung" in der Praxis:

Hahnenkamp, K et al. 2021
Verpflichtungen des Entnahmekrankenhauses
In: Hahnenkamp, K et al., Praxisleitfaden Organspende
Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
Axel Rahmel, Doris Dorsel

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