Eine Entscheidung zu Lebzeiten treffen
Wer sich ausführlich über Organspende informiert und seinen persönlichen Willen dazu dokumentiert, schafft die Voraussetzung, dass im Falle einer möglichen Organspende nach diesem Willen gehandelt wird. Wichtig ist zudem das Gespräch mit den Angehörigen bzw. den Menschen, die einem im Leben nahestehen.
Liegt in der Situation einer infrage kommenden Organspende keine Willensbekundung vor, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen oder nach eigenen Wertvorstellungen zu treffen. Dies kann eine große Belastung für die Angehörigen darstellen. Die Erfahrung zeigt auch, dass diese dann häufig keine Zustimmung zur Organspende geben, vermutlich aus Unsicherheit.
Die Entscheidung zur Organspnede zu Lebzeiten schafft daher Klarheit und entlastet im Fall der Fälle die Menschen, die einem wichtig sind. Eine Zustimmung ist ab dem 16. Geburtstag, ein Widerspruch bereits ab dem 14. Geburtstag möglich.