Sign In
​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Entscheidung Organspende

Die Entscheidung zur Organspende kann in einem Organspendeausweis, dem Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. ​​​

 

Eine Entscheidung zu Lebzeiten treffen 

Wer sich ausführlich über Organspende informiert und seinen persönlichen Willen dazu dokumentiert, schafft die Voraussetzung, dass im Falle einer möglichen Organspende nach diesem Willen gehandelt wird. Wichtig ist zudem das Gespräch mit den Angehörigen bzw. den Menschen, die einem im Leben nahestehen. 

Liegt in der Situation einer infrage kommenden Organspende keine Willensbekundung vor, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen oder nach eigenen Wertvorstellungen zu treffen. Dies kann eine große Belastung für die Angehörigen darstellen. Die Erfahrung zeigt auch, dass diese dann häufig keine Zustimmung zur Organspende geben, vermutlich aus Unsicherheit. 

Die Entscheidung zur Organspnede zu Lebzeiten schafft daher Klarheit und entlastet im Fall der Fälle die Menschen, die einem wichtig sind. Eine Zustimmung ist ab dem 16. Geburtstag, ein Widerspruch bereits ab dem 14. Geburtstag möglich.


Organspendeausweis​ und Organspende-Register 

Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende​
 

Mehr erfahren 

Patientenverfügung

Wer für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit seinen Willen im Voraus festlegen möchte, kann eine Patientenverfügung verfassen. 

Die DSO empfiehlt, darin auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende zu regeln. 

Die Patientenverfügung

Möchten Sie mehr über Organspende ​erfahren?

Weitere allgemeine Informationsangebote rund um das Thema Organspende sind auf der Website www.organspende-info.de des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) zu finden.

​​​